Nach der Reparatur kommt statt der vollen Zahlung ein „Prüfbericht“: Stundensatz zu hoch, Verbringungskosten gestrichen, Ersatzteilaufschlag abgelehnt. Solche Kürzungen sind Routine bei vielen Versicherern – und oft nicht haltbar.
Häufige Kürzungen
- Stundensatz: Verweis auf eine günstigere Werkstatt – nur zulässig, wenn diese gleichwertig und mühelos erreichbar ist, nicht bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen
- Verbringungskosten: Fallen bei uns nicht an, weil Lackierung im Haus ist – ein Vorteil gegenüber Betrieben mit Partnerlackierer
- UPE-Aufschläge: Regional üblich und damit erstattungsfähig
- Beilackierung: Technisch notwendig für einen unsichtbaren Übergang – gehört in die Kalkulation
Was Sie tun können
Im Haftpflichtfall stehen Ihnen die tatsächlichen Reparaturkosten zu, wenn ein Gutachten sie bestätigt. Widersprechen Sie schriftlich, verweisen Sie auf das Gutachten, und schalten Sie bei Bedarf einen Anwalt für Verkehrsrecht ein – dessen Kosten trägt bei klarer Schuldfrage ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Unsere Rolle
Wir kalkulieren nach Herstellerzeiten und dokumentieren jede Position mit Fotos, damit Kürzungen ins Leere laufen. Bei unseren Versicherungspartnern ist die Freigabe in der Regel vorab geklärt. Mehr zum Ablauf unter Unfallreparatur.


