Selbst verschuldeter Parkrempler, Kratzer am Garagentor, Wildschaden: Die Vollkasko würde zahlen – aber sie stuft Sie zurück. Ob sich die Meldung lohnt, ist eine simple Rechnung, die viele nicht anstellen.
Teilkasko oder Vollkasko?
Teilkaskoschäden – Glasbruch, Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Marderbiss – führen nicht zur Rückstufung. Hier gilt: melden, Selbstbeteiligung zahlen, fertig. Anders die Vollkasko: Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus kosten Sie beim nächsten Beitrag mehrere Stufen in der Schadenfreiheitsklasse.
Die Rechnung
- Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung = Leistung der Versicherung
- Rückstufung: Mehrbeitrag über die nächsten Jahre (Ihr Versicherer nennt Ihnen die Summe)
- Liegt der Mehrbeitrag über der Versicherungsleistung, zahlen Sie besser selbst
- Bereits gemeldete Schäden können Sie meist innerhalb von sechs Monaten „zurückkaufen“
Wie wir helfen
Wir erstellen die Kalkulation neutral – für die Versicherung oder für Sie privat. Häufig ist eine Smart-Repair-Lösung so günstig, dass sich die Meldung erübrigt. Bei größeren Schäden kümmern wir uns um die komplette Abwicklung mit Ihrem Versicherer; welche Gesellschaften mit uns eingespielt sind, zeigt die Partnerliste.


