In vielen Kalkulationen steht die Position „Beilackierung“ – und in vielen Prüfberichten wird sie gestrichen. Dabei ist sie keine Kür, sondern die Voraussetzung dafür, dass man die Reparatur nicht sieht.
Der technische Grund
Metallic-, Perleffekt- und viele Uni-Lacke lassen sich nicht hundertprozentig nachstellen: Lackalterung, Chargenunterschiede und die Ausrichtung der Effektpigmente erzeugen an einer harten Kante einen sichtbaren Unterschied. Deshalb wird der neue Lack in das angrenzende Bauteil ausgeblendet – die Kante verschwindet.
Wann sie nötig ist
- Bei Effekt- und Metallic-Lacken fast immer
- Bei Unifarben, wenn Farbtonverlauf oder Alterung es erfordern
- Nicht nötig, wenn das Bauteil durch Leisten oder Fugen optisch getrennt ist
Der rechtliche Grund
Im Haftpflichtfall haben Sie Anspruch auf eine Reparatur, die den Zustand vor dem Unfall wiederherstellt – also ohne sichtbare Farbabweichung. Ist die Beilackierung technisch erforderlich und im Gutachten aufgeführt, muss die Versicherung sie bezahlen. Wir dokumentieren die Notwendigkeit mit Farbtonmessung und Musterblech. Mehr unter Lackierung und Unfallreparatur.


